BERLINER PRO-KAT

Deutsche Pro-Kat

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Verein für Katzenfreunde e.V.


Ausstellungsbestimmungen des Berliner Pro-Kat
- Deutsche Pro-Kat -
Verein für Katzenfreunde e.V.
für Internationale Katzenausstellungen

Der BPK, Verein für Katzenfreunde e.V. veranstaltet regelmäßig Internationale Katzenausstellungen, zu denen wir Sie und Ihre Katzen herzlich einladen.
Die Ausstellungen werden als Zwei-Eintagesausstellungen durchgeführt. Sie haben daher die Möglichkeit, sowohl am Samstag, als auch am Sonntag einen Titel für Ihre Katzen erringen zu können. Vermerken Sie bitte den Tag, an dem Sie an der Ausstellung teilnehmen möchten, auf dem Meldeformular.
Zur Ausstellung sind alle Katzen zugelassen, sowohl Rasse- als auch Hauskatzen. Ein Ausstellungsausschluß besteht jedoch für Katzen, die jünger als 10 Wochen sind, für offensichtlich tragende Katzen, für Katzen mit Anomalien, für Katzen mit Flöhen, Milben oder anderem Ungeziefer, sowie für Katzen mit infektiösen Erkrankungen.
Jede Katze oder jeder Wurf ist durch ein eigenes Anmeldeformular zur Ausstellung anzumelden, es reicht ein Formular für beide Tage aus. Mit der Anmeldung und seiner Unterschrift erklärt sich der Aussteller mit den Ausstellungsrichtlinien des BPK, die er auf Wunsch zugeschickt bekommt, einverstanden. Jeder Aussteller erhält für seine angemeldeten Katzen eine Meldebestätigung, die am Tag der Ausstellung vorzulegen ist.
Die Anmeldung der Katze ist nur gesichert, wenn bis zum Meldeschluß die Meldegebühr entrichtet wurde. Für alle Meldungen, die nach Meldeschluß zurückgezogen werden, ist eine Rückvergütung der Meldegebühr ausgeschlossen. Die Meldegebühr ist in jedem Fall auch dann fällig, wenn der Aussteller der Ausstellung fernbleibt. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Vorstandes. Um- und Nachmeldungen werden nach Meldeschluß gegen eine Gebühr von 5.- € pro Tier vorgenommen. Ausnahmen sind Änderungen, die durch Erreichen eines Titels auf der Ausstellung selbst vorgenommen werden müssen.
Neuanmeldungen und Ummeldungen von Tieren werden am Ausstellungstag nicht mehr entgegengenommen!!
Alle auszustellenden Tiere, die älter als 3 Monate sind, müssen eine durch einen Impfpass nachgewiesene Impfung gegen Katzenseuche, Katzenschnupfen und und eine, den jeweiligen amtsärztlichen Vorgaben entsprechende, gültige Tollwutimpfung besitzen. Bei Kitten bis zu 13 Wochen (Würfe 10 bis 13 Wochen und Babyklasse) muß eine Katzenseucheimpfung nachgewiesen werden. Weiterhin ist für Jungtiere bis 14 Wochen ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis erforderlich, sofern für diese Tiere keine gültige Tollwutimpfung vorliegt.
Die veterinärärztliche Untersuchung findet an beiden Tagen jeweils in der Zeit von 7.30 - 9.00 Uhr statt. Jede auszustellende Katze wird vor dem Einlass auf ihren allgemeinen Gesundheitszustand untersucht. Zur Ausstellung werden nur gesunde Katzen zugelassen. Die Entscheidung liegt beim Tierarzt. Keine Katze darf ohne Kontrolle, auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt, in die Ausstellung gebracht werden.
Die Käfige haben die Maße 70 x 70 x 70 cm. Bei Einzeltieren, die für sich alleine einen Doppelkäfig beanspruchen, erhöht sich die Meldegebühr um 10,00 € pro Tag. Es wird gebeten, den Käfig mit einer weichen Unterlage auszulegen und drei Seiten mit einem Vorhang zu versehen. Die Käfigdekoration darf nach eigenem Geschmack erfolgen. Die Aussteller werden gebeten, ihre Katzen ständig zu beaufsichtigen. Während der Abwesenheit sollten andere Aussteller mit der Aufsicht beauftragt werden.
Die Beurteilung der Katzen erfolgt durch eine internationale Jury von anerkannten Katzenrichtern. Jede Katze erhält eine Bewertung (Richterbericht) und mindestens eine Urkunde mit der eingetragenen Bewertungsnote. Weiterhin erhalten Jungtiere mit einer V1-Bewertung eine Schleife und Erwachsene Tiere, die ihre Titelanwartschaft errungen haben, einen Titelpokal. Das Urteil der Richter ist unanfechtbar. Ausschließlich die Bewertung der Richter und die Auswahl der Jury sind Grundlage für die Vergabe der Preise.
Jegliche Haftung des BPK, seiner Organe oder Beauftragten ist ausgeschlossen. Jeder Aussteller haftet für die von ihm verursachten Schäden. Die Aussteller sind verpflichtet, zur Vermeidung von Unrat beizutragen. Abfall und gebrauchte Katzenstreu ist in den zur Verfügung gestellten Abfalltüten und Abfallbehältern zu deponieren.
Wir freuen uns, Sie auf unserer Ausstellung begrüßen zu dürfen.
Die Ausstellungsleitung des BPK e.V.


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